Präambel
Mit dem Anton-Randa-Preis sollen Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler*innen ermutigt und unterstützt werden sich in ihren wissenschaftlichen Arbeiten mit dem Osteuroparecht auseinanderzusetzen und somit einen Beitrag zur Völkerverständigung zu leisten.
§ 1 Allgemeines
(1) Die Sozietät Jürgen Geiling & Partner verleiht in der Regel einmal jährlich in Anerkennung hervorragender rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Arbeiten den Anton-Randa-Preis.
Ausgezeichnet werden können Rechts- und Wirtschaftswissenschaftler*innen.
Sie sollen dadurch ermutigt und unterstützt werden sich in ihren rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Arbeiten mit dem Osteuroparecht auseinanderzusetzen.
(2) Der Preis wird unter Ausschluss des Rechtsweges jährlich durch Herrn Christian Geiling oder ein weiteres Mitglied der Jury verliehen. Er ist mit einem Geldbetrag dotiert.
§ 2 Voraussetzungen
Der Preis richtet sich an Studierende und Nachwuchswissenschaftler*innen die eine Bachelor- und Masterarbeit oder Dissertation verfasst haben, die:
a) im Bereich der Rechts- oder Wirtschaftswissenschaft in deutscher oder englischer Sprache ausgearbeitet wurde.
b) mit der Note sehr gut oder mindestens mit magna cum laude bewertet wurde.
c) sich im Kern mit einem juristischen oder wirtschaftswissenschaftlichen Bereich des Osteuroparechts auseinandersetzen.
d) innerhalb von drei Jahren nach der Abgabe der Arbeit bei der Universität oder Hochschule bei der Sozietät Jürgen Geiling & Partner eingereicht wird.
§ 3 Verfahren
Studierende und Wissenschaftler*innen richten ihre Bewerbung bis spätestens 31.8. des Jahres vor der jeweiligen Preisverleihung an die Sozietät Jürgen Geiling & Partner.
Eingereicht werden können die Bachelor-/Masterarbeiten oder Dissertationen und ein Nachweis zu deren Benotung.
Zusätzlich kann optional eine Empfehlung von dem zuständigen Betreuer der Bachelor-/ Masterarbeit oder Dissertation oder einem anderen Professor mit angefügt werden. Das Formular für die Empfehlung wird innerhalb der Ausschreibung bereitgestellt.
§ 4 Ausschreibung
(1) Die Ausschreibung des Preises erfolgt jährlich über die offizielle Internetseite des
Anton-Randa-Preises.
(2) Hierbei enthält die Ausschreibung Hinweise auf:
§ 5 Preisgeld
Jährlich werden eine Bachelor- oder Masterarbeit und eine Dissertation ausgezeichnet.
Das Preisgeld ist je nach Art der Arbeit gestaffelt:
§ 6 Preisverleihung
(1) Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury aus vier Mitgliedern. Diese bestehen aus dem Rechtsanwalt Christian Geiling, stellvertretend für die Sozietät Jürgen Geiling und Partner, und den drei Professoren der Universität Passau: Prof. Dr. Urs Kramer (Dekan der Juristischen Fakultät und Lehrprofessur für Öffentliches Recht), Prof. Dr. Michael Beurskens (Lehrstuhlinhaber für Bürgerliches Recht, Deutsches, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht) und Prof. Dr. Rainer Wernsmann (Lehrstuhlinhaber für Staats- und Verwaltungsrecht, insbesondere Finanz- und Steuerrecht).
(2) Die Jury entscheidet mit der Stimmenmehrheit ihrer Mitglieder. Bei Rücktritt oder dauerhafter Verhinderung beruft die restliche Jury ein neues Mitglied.
(3) Die Entscheidung soll binnen vier Monaten nach Ablauf der Einreichungsfrist getroffen werden
§ 7 Kein Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch auf die Zuwendung des Anton-Randa-Preises besteht nicht.
§ 8 Inkrafttreten
Diese Richtlinie tritt nach Bekanntmachung in Kraft und wird auf der offiziellen Internetseite des Anton-Randa-Preises veröffentlicht.